Das Initiativkomitee hat den Abstimmungskampf eröffnet

Für ein Ja zum Volksbegehren am 25. November engagieren sich an vorderster Front der Aargauer Försterverband und WaldAargau, Verband der Waldeigentümer sowie waldnahe Organisationen. Bereits die Ja-Parole beschlossen haben der Vorstand Bauernverband Aargau, der Vorstand Jagd Aargau, der Ortsbürgerverband Aargau, BirdLife Aargau und die SP Aargau.

Sämi, JA! für euse Wald
Urs Gsell, Präsident Initiativkomitee, Vreni Friker, Präsidentin WaldAargau und Oliver Frey, Präsident Aargauischer Försterverband eröffnen den Abstimmungskampf (von links). (Bild: Silvio Bircher) Medienmitteilung Herunterladen

Der Holzerlös deckt den Aufwand nicht

Der Wald bedeckt im Aargau rund 35% der Fläche (49‘000 Hektaren). Davon gehören über 64% den Ortsbürgergemeinden, knapp 7% den Einwohnergemeinden, etwa 22% ist Privatbesitz und den Rest teilen sich Kanton und Bund. Wichtig zu wissen für Steuerzahlende ist: Es fliessen beinahe keine Steuergelder in den Wald! Alle Waldbesitzer müssen ihre Aufwendungen selber erwirtschaften, unter anderem auch für den Strassenunterhalt. Mit den Holzerlösen können die zunehmenden Aufwendungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht gedeckt werden.

Die Landwirtschaft kennt die Herausforderungen schon länger

Der Wald, auch der Privatwald, ist öffentlicher Raum – er ist per Gesetz für die Bevölkerung jederzeit frei zugänglich. Durch die stark wachsende Bevölkerungszahl im Aargau steigt der Druck auf den Wald. Die Ansprüche und damit die Aufwendungen für Waldpflege, Unterhalt und Aufsicht steigen fortwährend.
Unsere Forstwirtschaft bewirtschaftet den Wald nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Strenge gesetzliche Rahmenbedingen verbunden mit hohen Produktionskosten sind Gründe, weshalb Schweizer Holz im globalisierten Holzmarkt finanziell unter Druck steht. Tatsache ist: Seit den 90er-Jahren hat sich der Holzerlös halbiert – trotz massiven Optimierungsmassnahmen.

Was will die Initiative?

Die Volksinitiative «JA! für euse Wald» verlangt eine Anpassung von § 25 des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 [SAR 931.100]. Der Kantonsbeitrag für Leistungen zu Gunsten des Waldes soll von 5 auf 16 Mio. Franken erhöht werden. Das entspricht total 0,3% des Staatsbudgets für 35% der Kantonsfläche! Nach Einschätzung des Initiativkomitees kann der Kanton das Begehren mit vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln umsetzen – ohne Steuererhöhung.
Das Geld soll ausschliesslich dem Wald nützen. Geld fliesst nur, wenn zweckgebundene Leistungen in Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton geregelt sind.

Mit der Initiative soll die Zukunft des Waldes als nachhaltiger Wirtschafts-, Natur- und Lebensraum gesichert werden. Mit den tiefen Holzpreisen ist diese Aufgabe schlicht nicht finanzierbar.